Bestattungsformen
Erdbestattung
Die traditionelle Begräbnisform ist die Erdbestattung auf öffentlichen und konfessionellen Friedhöfen. Das traditionelle Grab kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden - dies beinhaltet sowohl die Grabgestaltung, als auch die Grabpflege.
Wahlgrab
Laufzeit 25 Jahre mit Wiedererwerbsrecht für eine oder zwei Erdbestattung/en und vier Urnen. Der Unterschied zum Tiefengrab ist die Lage und die Größe der Grabstätte.
Tiefengrab
Laufzeit 25 Jahre mit Wiedererwerbsrecht für zwei Erdbestattungen und vier Urnen
Reihengrab
Laufzeit 25 Jahre mit einer Beisetzung ohne Wiedererwerbsrecht
Feuerbestattung
mit oder ohne Wiedererwerbsrecht (Ruhefrist von 25 Jahren)
Die Einäscherung zählt neben der Erdbestattung zu den ältesten Bestattungsformen. Bei der Feuerbestattung werden die Verstorbenen mit dem Sarg eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt. Je nach Wunsch kann die Urne auch in einer zwei- oder vierstelligen Urnengrabstätte beigesetzt werden.
Seebestattung
Die Beisetzung der Asche auf See erfordert eine Willenserklärung des Verstorbenen zu Lebzeiten. Bei einer Seebestattung wird der Leichnam des Verstorbenen zunächst eingeäschert, später wird die Urne einer Seebestattungsreederei übergeben. Diese Art der Bestattung erfüllt den Wunsch, nach dem Tod mit der Natur eins zu werden und seinen Frieden im Ozean zu finden.
Waldbestattung
Die Bestattung erfolgt in einem Gemeinschaftsfeld in dafür vorgesehenen Wäldern. Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt.
Anonyme Bestattung
Auf Wunsch werden Urne oder Sarg in einer anonymen Grabstätte beigesetzt und es wird auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Alternativ dazu gibt es ein teilanonymes Reihengrab mit einer Namensplatte für Sarg und Urne.
Umbettung
Wir übernehmen die Zusammenführung von Gräbern oder die Verlegung eines Grabes an einen anderen Ort. Wir kümmern uns selbstverständlich auch um alle Formalitäten mit den Behörden.
Urnenkirchen
Die Grabeskirchen in Mönchengladbach dienen der Urnenbeisetzung aller Personen, die dort ein Begräbnis wünschen. Eine Beisetzung in diesen Kirchen wird mit Gebet, Segen und Namensnennung gestattet.